Bei uns wird Tarifhoheit groß geschrieben

Seit dem 01.01.2004 gibt es einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Zeitarbeit, der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) und der Tarifgemeinschaft des DGB aus acht Einzelgewerkschaften am 11. Juni 2003 abgeschlossen wurde die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die in der Zeitarbeit Beschäftigten regelt.

Die MAX Personal Service GmbH hat als starken Partner dem iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) das Vertrauen ausgesprochen. Der iGZ besteht seit 1998 und gehört mit rund 1200 Mitgliedern zu einem führenden Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche.

Auch für den Tarif der iGZ haben wir uns ganz bewusst entschieden: Der iGZ vertritt die Interessen der Zeitarbeitsbranche als derzeit mitgliedsstärkster Bundesverband auf vielen Ebenen – Tarifpolitik wird aktiv gestaltet und Zeitarbeit bleibt bezahlbar.

Eigene Entgelttabellen für unsere Branche sind dabei die Grundlage für ein transparentes und einfach zu handhabendes System: Es berücksichtigt z.B. auch längere Betriebszugehörigkeit und ist nicht nur differenziert, sondern vor allem praktikabel.

Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB finden Sie bei den nachfolgenden Links hier zum Download:

Mit diesem Novum ist der Wegfall diverser gesetzlicher Restriktionen in der Arbeitnehmerüberlassung verbunden. Die MAX Personal Service GmbH hat schnell erkannt, dass für Unternehmen damit eine maximale Flexibilität und Sicherheit und für die Mitarbeiter in der Überlassung ein zusätzlicher Anreiz entsteht.

Im Detail bedeutet das:

Erst die Flächentarifverträge haben das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ermöglicht: Ohne Tarifvertrag müssen die Leiharbeitnehmer jetzt den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Beschäftigten des Entleihbetriebes erhalten.

Dafür entfallen zwei Schutzregeln – das “Synchronisationsverbot”, das dem Verleiher untersagte, Personen nur für die Dauer ihres Einsatzes beim Entleiher einzustellen, und die “Überlassungshöchstdauer”, die den Einsatz bei einem Entleiher zeitlich begrenzte.

So erhalten Sie als Unternehmer die Sicherheit, die Sie brauchen!

Warum iGZ? Ein Porträt

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Er vertritt die Interessen von rund 3.000 Mitgliedsunternehmen bundesweit. iGZ-Mitgliedsunternehmen sind überwiegend klein und mittelständisch aufgestellt und wenden den iGZ-DGB-Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche an.

Zu den Aufgaben des iGZ gehören die Verhandlung von tariflichen Vereinbarungen für seine Mitgliedsunternehmen, die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltungsberufsgenossenschaft, Verbänden und Gesellschaft.

Darüber hinaus ist der iGZ ein wichtiger Faktor bei der Zukunftsgestaltung der Zeitarbeitsbranche. Dabei ist der Rückgriff auf die Kompetenz seiner Mitglieder ein wesentlicher Faktor. Egal, ob früher in Arbeitskreisen oder aktuell in Form von Projektgruppen: Viele innovative Branchenansätze stammen aus dem iGZ. Initiativen wie ein allgemeinverbindlicher tariflicher Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche, ein iGZ-verbindlicher Ethik-Kodex, ein Verbundausbildungsmodell für externes Personal oder die Entwicklung neuer Gefahrtarife für die Verwaltungsberufsgenossenschaft entstammen den iGZ-Fachforen unter engagierter Mitarbeit der iGZ-Mitgliedsunternehmen. Die juristische Fachberatung in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten gegenüber seinen Mitgliedern gehört ebenfalls zu den Aufgaben des iGZ.

Zur Geschichte: Der iGZ wurde 1998 als Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen gegründet. Aus dieser Zeit besteht auch noch die markante Wort-Bild-Marke “iGZ”, die auch nach der Umfirmierung in den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen im Jahre 2000 so beibehalten worden ist. Im Jahr 2003 schloss der iGZ den bundesweit ersten Tarifvertrag Zeitarbeit mit der DGB-Tarifgemeinschaft ab.

Der iGZ ist in seiner Organisation dezentral und basisdemokratisch aufgestellt. Höchstes Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung. Diese wählt den iGZ-Bundesvorstand. Durch seine regionale Verwurzelung über insgesamt 39 Landesbeauftragte und Regionalkreisleiter hält der iGZ stets den Kontakt zu seinen Mitgliedsunternehmen und somit zum Geschehen in der Branche.